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Widerrufsjoker bei Autofinanzierung 

Autokredit oder Autoleasingvertrag beenden und Raten zurückholen!

Die monatlichen Raten Ihrer Autofinanzierung oder Ihres Privat-Leasings übersteigen Ihr momentanes Budget und Sie würden gerne vorzeitig den Vertrag beenden? Über den Widerruf Ihres Kredit- oder Leasingvertrags können Sie als privater Verbraucher Ihr Auto an die Bank zurückgeben und alle bisher gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückfordern.


Nahezu jeder zweite Autokreditvertrag ist fehlerhaft! 

Nach seriösen Schätzungen weisen über die Hälfte aller Autokreditverträge seit 2010 inhaltliche oder gestalterische Fehler auf, die zur Rückabwicklung des Vertrags berechtigen.

Der Widerrufsjoker: 

Die Möglichkeit eines  Finanzierungs-Widerrufs steht allen Verbrauchern offen, die ihren Pkw über eine Autoherstellerbank oder eine andere Bank finanziert haben. Dabei ist es sogar völlig unerheblich, ob das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist oder nicht. Der Widerrufsjoker gilt auch für Benziner!    

Für Betroffene, die ihr Fahrzeug nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten fehler­haften Kredit- oder Leasing­vertrag einer Autobank wie beispielsweise die VW Bank, die Audi Bank, die Mercedes Bank, die BW Bank oder eine andere Bank finanziert haben, gibt es eine lukrative Möglichkeit zum Ausstieg: der Widerruf des Darlehensvertrages.  

Als Folge des Widerrufs muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Die beiderseitig erbrachten Leistungen werden zurückerstattet. Für den Autokredit bedeutet das: Der Käufer  gibt das  Auto zurück und erhält im Gegenzug die von ihm gezahlten Beiträge und Anzahlungen wieder. So ist der Käufer nahezu umsonst sein Fahrzeug in all der Zeit gefahren! 

Der Widerrufsjoker bietet damit die attraktive Chance, sein gebrauchtes Fahrzeug abzugeben.

Dies ist eine will­kommene Chance auch für Fahrer von Diesel­skandal-Autos.


TOP-NEWS:

(update vom 30.03.2020)

Sensationsurteil:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26.03.2020 (Aktenzeichen: C 66/19)
entschieden, dass bestimmte Pflichtangaben in den Widerrufsinformationen von Verbraucherkreditverträgen bzw. Verbraucherleasingverträgen unwirksam sind!

Die vom EuGH beanstandete Klausel findet sich in beinahe allen Verbraucherkreditverträgen bzw. Verbraucherleasingsverträgen, die seit Juni 2010 abgeschlossen worden sind - und das dürften bis zu 15 Millionen Verträge in Deutschland sein.

Verbraucher können diese Verträge nun widerrufen und so viele tausende EUR zurückerhalten. Der Widerrufsjoker ist auch für vom Diesel-Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter möglich genauso wie für alle anderen Verbraucher, egal ob bei Benzin- oder Dieselfahrzeugen.

In den Widerrufsinformationen der Darlehensverträge wird für den Beginn der Widerrufsfrist auf § 492 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verwiesen. Und dort wird wiederum auf weitere Paragraphen verwiesen. Juristen nennen das einen Kaskadenverweis. Der Verbraucher als juristischer Laie kann damit nicht sicher feststellen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält, und erst recht nicht, ob und wann die Widerrufsfrist für ihn zu laufen begonnen hat. 

Das führt dazu, dass die Widerrufsinformationen fehlerhaft sind und die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nie zu laufen begonnen hat. Der Vertrag kann entsprechend noch heute widerrufen werden! 


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Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE)

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OLAF LAMOTTKE

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