Top-Urteile im Autokaufrecht
BGH Urteil vom 23.9.2022 - V ZR 148/21
Erwirbt ein Käufer von Gebrauchtwagen-Betrügern ein Fahrzeug, bei dem sich später herausstellt, dass der Verkäufer nicht der rechtmäßige Eigentümer war, so kann sich der Streit um die Eigentumsrechte am Fahrzeug äußerst schwierig gestalten. In dem aktuellen Urteil hat der BGH die Rechtsposition des gutgläubigen Käufers deutlich gestärkt.
OLG Frankfurt Urteil vom 03.08.2022 - 5 U84/20
Nach Ansicht des OLG hat beim Verkauf eines Fahrzeugs 12 Monate und 2 Tage nach dem Produktionsdatum das Fahrzeug die Eigenschaft ,,fabrikneu“ nicht verloren. Bei dem vom BGH angegebenen Zeitraum von 12 Monaten handele es sich nicht um eine taggenau einzuhaltende,
starre Ausschlussfrist. Da die Alterungsprozesse schleichend abliefen, sei nicht davon auszugehen, dass nach der Verkehrsanschauung in der Bewertung des Werts des Fahrzeugs nach Ablauf der zusätzlichen zwei Tage ein wesentlicher Unterschied gemacht werde.
LG Bielefeld Beschluss vom 24.9.2020 – 22 S 111/20
Wirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag erfordert auf der ersten Stufe zunächst ein eindeutiges Nacherfüllungsverlangen Das Landgericht Bielefeld bestätigt in seinem Beschluss vom 24.9.2020 – 22 S 111/20 – die Entscheidung des Amtsgerichts Minden vom 12.5.2020 – 22 C 38/20 –, wonach der Anspruch des Klägers auf Rückabwicklung des Kaufvertrags mangels Nacherfüllungsverlangens des Klägers nicht besteht. Die Aufforderung zur Leistung oder Nacherfüllung i. S. d. § 323 Abs. 1 BGB erfordert eine bestimmte und eindeutige Aufforderung. Die bloße Aufforderung des Schuldners zur Erklärung über seine Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft genügt hierfür grundsätzlich nicht. Aus sämtlichen außergerichtlichen Schreiben des Klägers geht hervor, dass dieser eine Reparatur in grundsätzlicher Form ablehnt und kategorisch von Beginn an auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages dringt. Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung gemäß § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB, die das vorgenannte Nacherfüllungsverlangen entbehrlich werden ließe, kann insbesondere nicht in dem vorgerichtlichen Schreiben des Beklagten erblickt werden. In diesem hat der Kläger die Beklagte explizit unter Hinweis auf den bereits erklärten Rücktritt vom Kaufvertrag zur Rückgewähr des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs aufgefordert, nicht aber zur Nacherfüllung. Auch auf das Reparaturangebot der Beklagten ist der Kläger bereits dem Grunde nach nicht eingegangen, sondern hat vielmehr vorbehaltlos gegenüber der Beklagten klargestellt, dass eine Reparatur für ihn nicht in Betracht kommt. |
Oberlandesgericht Oldenburg Urteil vom 16.01.2020 14 U 166/19
OLG verurteilt VW AG zu Schadensersatz bei einem Fahrzeug, das erst 2016 gekauft wurde!
Das OLG Oldenburg hat im VW Abgasskandal mit Urteil vom 16.01.2020 - Aktenzeichen 14 U 166/19 - entschieden, dass die Volkswagen AG für ein Fahrzeug mit dem Motor EA 189 (VW) Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bezahlen muss. VW hatte sich dagegen unter anderem mit der Begründung gewehrt, dass 2016 bereits öffentlich bekannt war, dass die Fahrzeuge manipuliert sind. Dies reicht nach dem Oberlandesgericht nicht: Eine ausreichende Aufklärung hätte auf die drohende Gefahr einer Stilllegung des Fahrzeugs ausdrücklich beim Verkauf hinweisen müssen.
OLG Düsseldorf Urteil vom 18.12.2019, I 18 U 16/19
Auch dieses OLG hat die VW AG im Dieselskandal nach § 826 BGB zu Schadensersatz verurteilt, da sie den Motor EA 189 manipuliert hat.
LG Osnabrück, Urteil vom 16.09.2019
LG Osnabrück Urteil vom 16.09.2019, 2 O 683/18LG Osnabrück, Urteil vom 16.09.2019
Nur weil Autos online angeboten werden und Kunden den Kauf unter Umständen auch per E-Mail oder Telefon abstimmen können, sei daraus allein nicht auf ein organisiertes Fernabsatzsystem zu schließen, so dass dann kein 14 tägiges Widerrufsrecht besteht.
OLG Hamm Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18
VW AG wird im Dieselskandal zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/13_U_149_18_Urteil_20190910.html
OLG München Urteil vom 12.6.2019, Az.: 7 U 1630/18
Der Verkäufer gibt mit der Beschaffenheitsvereinbarung „fahrbereit“ keine Haltbarkeitsgarantie. Er haftet nicht für eine längerfristige Fahrbereitschaft des Autos. Nach Ansicht des Gerichts reicht eine problemlose Fahrt von 50 bis 100 Kilometern aus, um die Beschaffenheit „fahrbereit“ zu erfüllen. Da ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart war, besteht kein Anspruch des Käufers, wenn ein Mangel nach 50 bis 100 Kilometern auftritt..
OLG Koblenz Urteil vom 12.06.2019, 5 U 1318/18
Das OLG verurteilt im Dieselskandal die VW AG zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE218252019&doc.part=L
OLG München Urteil vom 15.05.2019 20 U 4346/18
Schon die mögliche Kenntnis eines Gebrauchtwagenverkäufers von einem Sachmangel kann ausreichen, um den Gewährleistungsaus-schluss in einem Kaufvertrag auszuhebeln.
BGH Urteil vom 19.07.2017 -Vlll ZR 278/16
Der Käufer eines Pkw`s kann vorab einen Vorschuss zur Abdeckung der Kosten des Transports eines nicht mehr fahrbereiten, mangelhaften Autos zum Ort des Verkäufers beanspruchen, auch wenn das Vorliegen des geltend gemachten Mangels noch ungeklärt ist.
BGH Urteil vom 26. 10.2016 - VIII ZR 240/15
Tritt an einem gekauften gebrauchten Pkw sporadisch kurze Zeit nach der Übergabe ein Mangel auf - hier blieb das Kupplungspedal nach Betätigung am Fahrzeugboden hängen, so dass es in die Ausgangsposition habe zurückgezogen werden musste - kann der Käufer selbst ohne Fristsetzung zur Nachbesserung wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, weil es ihm trotz des nur sporadischen Auftreten des Mangels aufgrund dessen Bedeutung für die Verkehrssicherheit des Autos nicht gemäß § 440 Satz 1 BGB zumutbar war, erst ein weiteres Auftreten der Mangelsymptome im Strassenverkehr abzuwarten. Der Hinweis des Verkäufers - da bei einer von ihm nach der Mangelanzeige durchgeführten Untersuchungsfahrt der vom Kläger gerügte Mangel am Kupplungspedal nicht auftrat - der Käufer solle sich nochmals melden, wenn der behauptete Mangel erneut auftrete würde, war nicht ausreichend. Der Käufer hat den Anforderungen an ein hinreichendes Nacherfüllungsverlangen bereits dadurch genügt, dass er der Beklagten neben der Einräumung einer Untersuchungsmöglichkeit den sicherheitsrelevanten Mangel genau bezeichnet hatte.
BGH Urteil vom 26.10.2016 VIII ZR 211/15
Der BGH hat entschieden, dass der Käufer einen Neuwagen auch bei geringfügigem Lackschaden zurückweisen kann. Es liegt auch in einem solchen Fall ein Sachmangel vor. Dieser rechtfertigt die Zurückbehaltung des Kaufpreises und Verweigerung der Abnahme des Fahrzeugs, wenn die Käuferin die Reparatur in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchführen soll und der Verkäufer zudem nicht zur vollen Übernahme der Kosten bereit ist.
OLG Hamm Urteil vom 21.07.2016, 28 U 2/16
Angaben zur Fahrzeugbeschreibung in einem bei www.mobile.de veröffentlichten Inserat eines Kfz-Händlers können Grundlage einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung sein, wenn sie anschließend nicht vor dem Vertragsschluss widerrufen werden.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2016/28_U_2_16_Urteil_20160721.html
BGH Urteil vom 15. April 2015 - VIII ZR 80/14
Sichert ein gewerblicher Autohändler entsprechend der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarung HU neu /Tüv neu zu, übergibt er aber den Pkw mit einem erheblichen Motormangel, lässt dies die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des beklagten Autohändlers in einem Ausmass vemissen, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig stört. Die Käuferin war deshalb auch ohne vorherige Fristsetzung zum Rücktritt berechtigt, weil eine Nacherfüllung für sie nach § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB unzumutbar war. Der Einwand des Autohändlers, er habe auf die TÜV-Plakette vertraut, nutzte ihm nichts, da es im Rücktrittsrecht nicht auf ein Verschulden des Verkäufers ankommt.